Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
die Vorstandschaft des Reiterrings Oberrhein lädt
zur Mitgliederversammlung 2022
am Mittwoch 9.3.2022 um 20.00 Uhr in das Landgasthaus Maien in Rheinfelden Ober-Eichsel *
herzlich ein
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die 1.Vorsitzende, Totenehrung
2. Bericht 1.Vorsitzende
3. Geschäftsberichte
4. Bericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
7.1 1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführer
Kassierer
Sportwart
Beisitzer: Breitensportbeauftragter
Ponybeauftragter
Vielseitigkeitsbeauftragter
Fahrwart
7.2 Kassenprüfer
7.3 Delegierte und Stellvertreter für die Delegiertenversammlung
8. Ringmeisterschaften 2022
9. Zuschuss Corona Förderprogramm
10. Wünsche und Anträge
11. Verschiedenes
Anträge sind eine Woche vorher schriftlich bei der 1.Vorsitzenden einzureichen.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
*Zur Info: Essen nur bis 21:00 Uhr möglich / Beachten Sie bitte die gültigen Corona-Vorschriften
Jugendturnier in Grißheim beim RC Caballus
Einladung zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend
Einladung zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend des Pferdesportverbandes Südbaden e.V.
An alle Jugendwarte, Jugendsprecher, Children, Junioren, Junge Reiter sowie alle Vereinsmitglieder, die an der Jugendarbeit interessiert sind.
Hiermit laden wir herzlich zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend des Pferdesportverband Südbaden e.V. ein.
Die Versammlung findet am Donnerstag, den 17. März 2022 um 19.00 Uhr
auf der Reitanlage des Reitclubs Schoren-Engen e.V., Am Wachenholz 1, 78256 Steißlingen, statt.
Weitere Informationen entnehmt ihr der Einladung als PDF-Datei im Anhang.
Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten ab 2022 in Baden-Württemberg
Das Umweltministeriums Baden-Württemberg informiert zur Photovoltaikpflicht auf Nicht-Wohngebäuden und Parkplatzüberdachungen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/photovoltaik-pflicht-fuer-alle-neubauten-ab-2022
Diese Regelungen betreffen ab 1. Januar 2022 auch Reithallen und Stallgebäude (Nicht-Wohngebäude), auf die Vereine und Stallbesitzer können mit dieser Regelung höhere Bau- und Instandsetzungskosten zukommen. Bei den Vereinen ist eine Anteilsfinanzierung durch die Sportstättenbau-Förderung des Sportbundes ist bisher noch nicht geklärt, teilt Martin Frenk, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Südbaden, mit.