Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Einladung  zur Mitgliederversammlung 2022

die Vorstandschaft des Reiterrings Oberrhein lädt

zur Mitgliederversammlung 2022

am Mittwoch 9.3.2022 um 20.00 Uhr in das Landgasthaus Maien in Rheinfelden Ober-Eichsel *

herzlich ein

Tagesordnung:

1.   Begrüßung durch die 1.Vorsitzende, Totenehrung

2.   Bericht 1.Vorsitzende

3.   Geschäftsberichte

4.   Bericht der Kassiererin

5.   Bericht der Kassenprüfer

6.   Entlastung des Vorstandes

7.   Neuwahlen

7.1 1. Vorsitzender

      2. Vorsitzender

      Schriftführer

      Kassierer

      Sportwart

      Beisitzer:   Breitensportbeauftragter       

                        Ponybeauftragter

                        Vielseitigkeitsbeauftragter

                        Fahrwart

7.2 Kassenprüfer

7.3 Delegierte und Stellvertreter für die Delegiertenversammlung

8.   Ringmeisterschaften 2022

9.   Zuschuss Corona Förderprogramm

10. Wünsche und Anträge

11. Verschiedenes

Anträge sind eine Woche  vorher schriftlich bei der 1.Vorsitzenden einzureichen.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

*Zur Info: Essen nur bis 21:00 Uhr möglich / Beachten Sie bitte die gültigen Corona-Vorschriften

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Einladung zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend

Einladung zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend des Pferdesportverbandes Südbaden e.V.

An alle Jugendwarte, Jugendsprecher, Children, Junioren, Junge Reiter sowie alle Vereinsmitglieder, die an der Jugendarbeit interessiert sind.

Hiermit laden wir herzlich zur Jugendvollversammlung der Pferdesportjugend des Pferdesportverband Südbaden e.V. ein.

Die Versammlung findet am Donnerstag, den 17. März 2022 um 19.00 Uhr

auf der Reitanlage des Reitclubs Schoren-Engen e.V., Am Wachenholz 1, 78256 Steißlingen, statt.

Weitere Informationen entnehmt ihr der Einladung als PDF-Datei im Anhang.

Attachments:
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Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten ab 2022 in Baden-Württemberg

Das Umweltministeriums Baden-Württemberg informiert zur Photovoltaikpflicht auf Nicht-Wohngebäuden und Parkplatzüberdachungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/photovoltaik-pflicht-fuer-alle-neubauten-ab-2022

Diese Regelungen betreffen ab 1. Januar 2022 auch Reithallen und Stallgebäude (Nicht-Wohngebäude), auf die Vereine und Stallbesitzer können mit dieser Regelung höhere Bau- und Instandsetzungskosten zukommen. Bei den Vereinen ist eine Anteilsfinanzierung durch die Sportstättenbau-Förderung des Sportbundes ist bisher noch nicht geklärt, teilt Martin Frenk, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Südbaden, mit.

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